Live-Streaming: Gesamtlösung für virtuelle Versammlungen
Virtuelle Haupt-, General- und Vertreterversammlungen mit Live-Streaming und Online-Wahlen: Guest-One bietet eine attraktive Gesamtlösung für Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Verbände und Vereine an.
„Die Corona Pandemie und die daraus resultierenden Verbote von Präsenzveranstaltungen bringen Aktiengesellschaften, Genossenschaften aber auch Verbände und Vereine in Bedrängnis“, erklärt die Guest-One GmbH. Die zwingend jährlich stattfindenden Haupt-, General- und Mitgliederversammlungen können derzeit nicht wie gewohnt „live“ umgesetzt werden.
Damit die Unternehmen dennoch handlungsfähig bleiben und wichtige Beschlüsse nicht in ferne Zukunft verlagert werden müssen, hat der Gesetzgeber hier schnell reagiert und mit dem „Gesetz zur Abmilderung der Folgen von COVID-19 im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ den Weg freigemacht für Online-Hauptversammlungen ohne begleitende Präsenzveranstaltung.
„Dabei wurden auch Änderungen im Genossenschaftsgesetz (GenG) und Umwandlungsgesetz (UmwG) vorgenommen, die unter anderem auch die Möglichkeit einer digitalen Beschlussfassung eröffnen“, erklärt Guest-One. „Da die oben genannten Versammlungen in der Regel zwischen April und Juni stattfinden, ist nun Geschwindigkeit in der Umsetzung gefragt.“ Guest-One bietet aus diesem Grund ab sofort eine Komplettlösung, bestehend aus dem Einladungs- und Teilnehmermanagement, dem Live-Streaming der Versammlung sowie der rechtssicheren Durchführung von Online-Wahlen an. Den Ablauf entnehmen Sie der angehängten Grafik. (Stadionwelt, 07.05.2020)