Corona-Schutzgesetz wird überarbeitet
Das aktuelle Infektionsschutzgesetz läuft zum 21. September aus, jetzt beraten die Minister wie es im Herbst weitergehen soll. Karl Lauterbach kündigte bereits die Möglichkeit von Obergrenzen und Maskenpflicht bei Veranstaltungen an.
In den kommenden Wochen will das Bundeskabinett einen Vorschlag für ein neues Infektionsschutzgesetz erarbeiten, das dann von Oktober bis Ostern 2023 gelten soll. Im Anschluss beraten Bundestag und Bundesrat über das Gesetz bevor sie es verabschieden. Medienberichten zufolge geht es in ersten Versionen um einen Zwei-Stufen-Plan mit grundlegenden Maßnahmen wie einer Maskenpflicht im ÖPNV und möglichen tiefergehenden Schutzmaßnahmen, die im Ermessen der Länder liegen sollen. Diese sollen selbst entscheiden können, ob beispielsweise auch in öffentlichen Innenräumen oder bei Sportveranstaltungen Masken Pflicht sind. Für Geimpfte, Getestete oder Genesene soll es aber Ausnahmen geben.
Gesundheitsminister Lauterbach geht bereits davon aus, dass aufgrund steigender Infektionszahlen eine Maskenpflicht für Bundesligaspiele zurückkehren werde. Wo keine Abstände eingehalten werden können, solle eine Maske wieder Pflicht sein, das betreffe auch Sportveranstaltungen draußen. Auch Obergrenzen halte er für wahrscheinlich, nur Schließungen könne er sich nicht erneut vorstellen. (Stadionwelt, 04.08.2022)