DFB erklärt Auflagen für Drittliga-Stadien
Am 1. März endet die Frist für die Abgabe der Lizenzunterlagen für die kommende Saison der dritten Liga. Der DFB erläutert auf seiner Homepage die genauen Gründe für einige Auflagen bezüglich der Stadien.
Im Fokus steht dabei die Verpflichtung, in einem Stadion mit einer Mindestkapazität von 10.001 Plätzen zu spielen. Der DFB erklärt, die Regeln entsprächen den gesetzlichen Vorgaben. So treten ab dieser Platzanzahl bestimmte Vorgaben aus den Versammlungsstättenverordnungen einiger Bundesländer in Kraft. Dazu gehören beispielsweise die Aspekte der Abschrankung und Blockbildung.
Der Verband betont ebenfalls, dass die 3. Liga von einigen Clubs als Übergang zur 2. Liga genutzt wird. Dort sind dann sogar 15.000 Plätze verpflichtend, genau wie eine Stadionüberdachung oder beispielsweise die Einführung eines Nachwuchsleistungszentrums. Der DFB ist daher der Auffassung, dass der aktuell vorgeschriebene, schrittweise Ausbau der Infrastruktur der richtige Weg für eine durchlässige Struktur vom semiprofessionellen Bereich der Regionalliga hin zum Profifußball der 3. Liga sowie zum Lizenzfußball der Bundesligen sei.
Der DFB wies aber auch auf einen Kompromiss hin, den er immer wieder mit den Vereinen sucht. So gibt es für die Installation einer Rasenheizung und bei der Anzahl der Sitzplätze Übergangsfristen. Der 1. FC Saarbrücken darf beispielsweise in diesem Jahr noch ohne Rasenheizung spielen, für die nächste Saison bereitet der Club aber gerade die Inbetriebnahme vor. Eine Ausnahme bei zu vielen Punkten wäre laut DFB hingegen nicht förderlich, sondern würde die Entwicklung der 3. Liga in Gänze hemmen und spätere Aufsteiger in die 2. Bundesliga vor noch höhere Hürden stellen.
Es gelte, einen sinnvollen Kompromiss im Einklang zwischen der sportlichen Entwicklung der Mannschaft sowie dem Club in seiner Gesamtheit zu finden. Der DFB nennt das Zulassungsverfahren ein wichtiges Hilfsmittel für die Liga und ihre Vereine. Viele Clubs würden nur mit dem dadurch ausgeübten Druck, die von ihnen gewünschten Modernisierungen an Stadien umsetzen können, gerade da einige der Spielstätten sich in kommunaler Hand befinden. Zudem müsse der Verband nicht nur die Interessen der Aufsteiger, sondern auch die Ansprüche der restlichen Clubs aus der Liga und der Absteiger aus der 2. Liga wahrnehmen.
Für die kommende Saison gibt es eine Umformulierung im Zulassungsverfahren. In den Voraussetzungen für die 3. Liga war bisher die uneingeschränkte Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions gefordert. Diese Formulierung wurde nun angepasst und präzisiert. Jetzt heißt es, dass das Stadion für den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen muss. Als Nachweis soll dabei eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung dienen. Die Nutzung eines Stadions kann also durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen, ohne dass dies der Durchführung des Spielbetriebs in diesem Stadion generell entgegenstünde.
Auch eine Neuerung weist das kommende Zulassungsverfahren auf. Mit Beginn der Saison 2021/2022 ist von den Klubs der 3. Liga im Rahmen des Verfahrens ein Stadionbeauftragter oder eine Stadionbeauftragte zu benennen. Endet die Tätigkeit der gemeldeten Person vor Ablauf einer Saison, ist innerhalb von drei Monaten eine Neubesetzung nachzuweisen.
Seit die 3. Liga 2008 gegründet wurde, hat noch kein Aufsteiger die Lizenz verweigert bekommen. Allerdings beantragten einige sportliche Meister aus der Regionalliga gar keine Zulassung, da die Anforderungen für ihren Club zu hoch waren. Ein Beispiel ist der FC Rödinghausen, der 2020 in der Regionalliga West auf dem ersten Platz landete, sich aber nicht um die Lizenz für die dritte Liga bemühte. (Stadionwelt, 23.02.2021)