NRW regelt Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen neu

Als erstes Bundesland verschärft die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die bestehenden Vorgaben für Veranstaltungen. Großveranstaltungen bleiben aber weiterhin bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt.

Nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vom 27. August 2020 setzt Nordrhein-Westfalen die Regelungen und Maßnahmen in der angepassten Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) um. Gleichzeitig werden die Coronaverordnungen bis zum 15. September 2020 verlängert.

Mit der Verlängerung der Coronaschutzverordnung regelt die Landesregierung zudem das Genehmigungsverfahren für Veranstaltungen neu. Klargestellt wird, dass bei Veranstaltungen ab 500 Teilnehmern der Veranstalter mit dem Hygiene- und Schutzkonzept auch eine pandemiegemäße An- und Abreise sicherstellen muss.

Konzepte für Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern müssen nun nach Prüfung und Genehmigung des Hygienekonzeptes durch die Kommune zusätzlich auch dem Land vorgelegt werden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) kann dann sein Einverständnis geben oder dieses verweigern, wenn die Durchführung einer so großen Veranstaltung aufgrund des landesweiten Infektionsgeschehens mit dem Ziel der Eingrenzung dieses Geschehens nicht vereinbar ist. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. Dezember 2020 generell untersagt.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt dazu: „Das dynamische Infektionsgeschehen der vergangenen Wochen hat gezeigt, dass wir wachsam sein müssen. Wir haben deswegen einen Mechanismus geschaffen, um auf kommunaler Ebene frühzeitig auf steigende Infektionszahlen reagieren zu können. Zusätzlich hat das Land nun auch die Möglichkeit, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern einen Riegel vorzuschieben, wenn das überregionale Infektionsgeschehen solche Events einfach nicht zulässt. Unser erklärtes Ziel ist, dass wir in der Frühphase das Virus eindämmen und so die Schließung von Kitas und Schulen und einen Lockdown des öffentlichen Lebens verhindern können. Auch deshalb richte ich nochmal den Appell an alle Bürgerinnen und Bürger: Bitte befolgen Sie weiterhin verantwortungsvoll die bestehenden Vorgaben und Regeln.“ (Stadionwelt, 01.09.2020)
 

 

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