Änderungen im Zulassungsverfahrung für 3. Liga
Der DFB hat die Formulierungen in den Zulassungsvoraussetzungen für die uneingeschränkte Verfügbarkeit des gemeldeten Stadions angepasst. Zudem muss jeder Verein ab der kommenden Saison einen Stadionbeauftragten benennen.
Für das Lizensierungsverfahren 2021/22 hat der DFB den Passus über die Verfügbarkeit der jeweiligen Spielstätte angepasst. Darin heißt es im Wortlaut: „Das Stadion muss für den gesamten Spielbetrieb des Bewerbers in der 3. Liga zur Verfügung stehen. Der Nachweis ist durch eine von Eigentümer und Bewerber gezeichnete Erklärung entsprechend dem von der DFB-Zentralverwaltung hierzu erstellten Formular zu erbbringen.“ Das bedeutet, dass die Nutzung eines Stadions durchaus bestimmten Einschränkungen unterliegen kann, ohne dass diese Einschränkungen dabei einer Durchführung des Spielbetriebs entgegenstehen.
Damit könnte der DFB auf die jüngsten Vorkommnisse beim KFC Uerdingen reagieren, die nun mitten in der Saison die Spielstätte wechseln mussten und bis zum Ende der Spielzeit am Lotter Kreuz spielen. Zuvor bestritten die Krefelder ihre Spiele in der MERKUR SPIEL ARENA, aufgrund eines Mieterstreits mit dem Betreiber der Arena, musste der KFC ausziehen. Ein weiteres Prominentes Beispiel ist der Aufsteiger Türkgücü München, der derzeit gleich in vier verschiedenen Spielstätten spielen könnte.
Eine weitere Neuerung im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur Saison 2020/21, ist die Ernennung eines bzw. einer Stadionbeauftragten. Sollte die gemeldete Person vor Ablauf der Saison ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen, so muss der Club innerhalb von drei Monaten eine Neubesetzung nachweisen. (Stadionwelt, 17.02.2021)