Beschwerde gegen DFL-Lizenzierungsbescheid

Der Karlsruher SC hat in Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe fristgerecht Beschwerde gegen die Ablehnung des Ausnahmeantrags zur Nichtüberdachung der provisorischen Südtribüne im Wildparkstadion eingelegt.

Die Deutsche Fußball Liga DFL hatte im Rahmen der Lizenzierung am Dienstag (23. April) dem Karlsruher SC die Lizenz zur 2. Bundesliga erteilt, allerdings nur unter Auflagen. Im Bescheid an den KSC über ihre Entscheidung im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens zur 2. Bundesliga forderte die DFL, dass alle Tribünenplätze auf der provisorischen Südtribüne einschließlich des Hauptumlaufbereichs im Wildparkstadion bis spätestens 1. September 2019 überdachen sein müssen. Aufgrund der Umbaumaßnahmen hatten sich KSC und Stadt im Februar gegen die Überdachung der provisorischen Südtribüne entschieden und lediglich die Nordtribüne (Bereich der Heimfans) überdacht.

Der Umbau des Wildparkstadion läuft auf Hochtouren - eine nichtüberdachte Tribüne könnte die Lizenz des KSC gefährden.
Der Umbau des Wildparkstadion läuft auf Hochtouren - eine nichtüberdachte Tribüne könnte die Lizenz des KSC gefährden. Bild: Stadt Karlsruhe

Im Anschluss an den negativen Bescheid durch die DFL gab es zwischen Stadt und Verein Differenzen bezüglich der Gründe und des Weiteren Vorgehens. Wie der Karlsruher SC in einer Pressemeldung bekanntgab, seien die öffentlich aufgetretenen Meinungsverschiedenheiten zwischen Oberbürgermeister Dr.  Frank Mentrup und KSC-Präsident Ingo Wellenreuther inzwischen in einem persönlichen Gespräch beigelegt worden.

In einer gemeinsam mit dem städtischen Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark erarbeiten Beschwerde listet der KSC eine ganze Reihe gewichtiger Argumente auf, die die DFL davon überzeugen sollen, eine Ausnahmegenehmigung für die Zweitliga-Saison 2019/2020 zu erteilen. Dazu gehören die seit den 90er Jahren bestehenden Ausnahmeregelungen für das Bestandsstadion wie das Engagement der Stadt zur Sicherstellung eines künftig uneingeschränkten lizenzrechtlichen Zustands mit Umsetzung des Vollumbaus bis 2022. Als weitere Gründe für die Gewährung der Ausnahmegenehmigung führt die Beschwerde die Standdauer der provisorischen Südtribüne von höchstens zwölf Monate an, aus deren Überdachung ein unverhältnismäßiger Kostenaufwand aus Steuermitteln entstünde, sowie die organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Unterbringung der Gästefans teilweise auch auf der Haupttribüne. Darüber hinaus erinnert die Beschwerde die DFL an ihre geübte Praxis der mehrjährigen Ausnahmegenehmigungen für andere Vereine.

Vor dem Hintergrund der Sitzung des Betriebsausschusses des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark am 10. Mai und der Sitzung des Gemeinderats am 14. Mai hat der Verein die DFL um eine zeitnahe Entscheidung gebeten.  (Stadionwelt, 29.04.2019)

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