Rechtliche Auswirkungen des SC-Stadion-Neubaus
Bevor überhaupt Fußball im neuen SC-Stadion gespielt werden kann, hat die neue Heimat des SC Freiburg bereits Rechtsgeschichte geschrieben. Philipp Schröder-Ringe arbeitet jene rechtlichen Besonderheiten in seinem Gastbeitrag heraus.
Nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am 02.10.2019 zunächst auf der Grundlage veralteter Lärmpegel entschieden hat, hat er am 20.8.2020 (Az. 3 S 2948/19) noch einmal klargestellt, dass der Club vorerst keine Bundesliga-Spiele mit Anstoß ab 20.00 Uhr durchführen darf. Auch an Sonntagen darf vorerst nicht zwischen 13:00 und 15:00 Uhr gespielt werden.
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