DFB-Bundesgericht lehnt Öffnung der OST weiterhin ab

Waldhof Mannheim muss bei Heimspielen weiterhin auf die Inbetriebnahme der Otto-Siffling-Tribüne verzichten – dies entschied das DFB Bundesgericht. Nun hat sich der Verein umfassend zum Urteil geäußert.

Unter anderem gab der SV an:

„Das DFB Bundesgericht hat bekanntlich im Urteil vom 25.09.2018 die Auflage des Urteils des DFB Sportgerichts vom 13.07.2018, wonach die offiziellen Fanbereiche in die Blöcke F-G-H und M-N-O zu verlegen sind, in der Form erweitert, dass diese Auflage zurückgenommen werden kann, sobald eine einvernehmliche Konzeption zwischen Spielbetriebs GmbH, der Polizei und dem DFB gefunden ist.

Am 15.10.2018 hat der SV Waldhof Mannheim erstmals die Abteilungen „Verbandsrecht“ und „Services & Sicherheit“ des DFB schriftlich um eine offizielle Definition, was unter einem „offiziellen Fanbereich“ laut DFB zu verstehen ist, gebeten um keinen Auflagenverstoß zu begehen. Hierauf erfolgte bislang keine Rückantwort, sodass man, um einen Auflagenverstoß zu vermeiden, die OST in Gänze aus dem Verkauf genommen hat.

Der SV Waldhof Mannheim hatte sodann nach mehreren Gesprächen mit der Stadt Mannheim, der Polizei Mannheim und weiteren Sicherheitspartnern eine für alle Seiten tragbare und zukunftsfähige Konzeption zur Erweiterung des Fanbereichs um die Otto-Siffling-Tribüne und zur Erhöhung der Sicherheit gefunden und verschriftlicht. Während der Ausarbeitung der Konzeption wurde der DFB unsererseits angefragt, wie eine Einbindung des DFB erfolgen kann. Der DFB lehnte die aktive Teilnahme an der Ausarbeitung der Konzeption ab, da dieser die Zuständigkeit in Bezug auf die Einschätzung zur Sicherheit im Carl-Benz Stadion bei der Polizei Mannheim, Stadt Mannheim und dem Veranstalter SV Waldhof Mannheim sieht.

Am heutigen Tage, dem 18.04.2019 haben wir nun den offiziellen Beschluss des DFB Bundesgerichts erhalten, welcher besagt, dass der Antrag zur Wiedereröffnung der Otto-Siffling-Tribüne als offizieller Fanbereich kostenpflichtig zurückgewiesen wird. Als Begründung führt der zuständige Richter an, dass bislang keine im Sinne des Urteils „einvernehmliche Konzeption“ vorliegt. Grund hierfür sei unter anderem eine fehlende Abstimmung der Konzeption mit dem DFB. Als weiterer Grund wird die aktuelle provisorische Lösung der zukünftigen Sektorentrennung hinter der OST genannt. Hierzu hatten wir jedoch mit Zustimmung aller Sicherheitspartner dem DFB kommuniziert, dass nach Abnahme der Konzeption durch den DFB eine dauerhafte Lösung geschaffen werden soll. Ebenso wird angeführt, dass nicht ersichtlich sei, ob das neue Ballfangnetz baulich zureichend installiert sei, obwohl dies durch die Polizei Mannheim explizit bestätigt wurde. Des Weiteren wird eine rechtverbindliche Selbstverpflichtung des SV Waldhof Mannheim bzgl. der Sitzplatzbereiche (Preise und Anzahl der Tickets, Kontrollen etc.) verlangt. Diese soll scheinbar die unterschiedliche Preisgestaltung von Sitz- und Stehplatzpreisen, und die (bereits bestehende) Reglementierung der Ticketanzahl für die OST enthalten. Zudem verweist der Beschluss unverständlicherweise auf fehlende Wellenbrecher, welche eigentlich auf einer Sitzplatztribüne nicht vorgeschrieben sind.

Ergänzend zum heutigen Beschluss wurde im aktuellen Zulassungsverfahren zur 3.Liga zudem die Auflage erteilt, eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, dass der SV Waldhof Mannheim die Otto-Siffling-Tribüne nicht als offiziellen Fanbereich ausweist, solange die Auflage aus dem Urteil des DFB Bundesgericht bestand hat.

Der SV Waldhof Mannheim hat nach Erhalt des heutigen Bescheids unverzüglich den erneuten Kontakt zur Abteilung „Services & Sicherheit“ des DFB aufgenommen und einen Terminvorschlag zur Abstimmung und Abnahme der baulichen Maßnahmen aus der gemeinsamen Konzeption erbeten und hofft nunmehr auf eine zielorientierte Vorgehensweise des DFB im Sinne der Sache.“ (Stadionwelt, 18.04.2019)

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