EuGH-Urteil: feste Architektenhonorare rechtswidrig

Der Europäische Gerichtshof hat erklärt, dass die deutsche Honorarordnung für Architekten unzulässig ist. Damit wird es zukünftig keine Mindest- und Höchstsätze für Architekten und Bauingenieure mehr geben.

Seit 1977 galt in Deutschland eine feste, geregelte Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Um die Qualität der Bauleistungen zu gewährleisten, beinhaltete die Ordnung den Grundsatz, dass es bei planerischen Leistungen am Bau keinen Preiswettbewerb geben durfte. In einem Urteil erklärte der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg die Honorarordnung zu rechtswidrig und kippte damit die feste Honorarordnung.

Die Richter erklärten, dass nach einer entsprechenden EU-Richtlinie zwar Mindest- und Höchstpreise unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden dürften. Die in der Deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure festgeschriebenen Sätze erfüllten allerdings nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

In der Urteilbegründung heiß es, dass Planungsleistungen in Deutschland aber nicht nur von Architekten und Ingenieuren erbracht werden können, sondern auch von externen Dienstleistern, die nicht ihre entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen haben. Demnach seien die in Deutschland veranschlagten Mindestsätze ungeeignet, die hohen Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Der Gerichtsverhandlung war eine Klage der EU-Kommission vorausgegangen, die die Honorarordnung Honorarordnung in Deutschland 2016 beanstandet hatte. Im vergangenen Februar hatte der EU-Gutachter Maciej Szpunar festgestellt, dass durch die Honorarordnung der Bundesrepublik Deutschland Unternehmen beeinträchtigte, über den Preis miteinander zu konkurrieren.

Die Architektenkammer hat bereits angekündigt, dass sie zeitnah mit der Bundesregierung in Kontakt treten wolle. (Stadionwelt, 05.07.2019)

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