Niedersachsen: Gericht kippt Zuschauergrenze
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat dem von Eintracht Braunschweig, dem SV Meppen und dem VfL Osnabrück eingereichten Normenkontrolleilantrag weitestgehend stattgegeben und § 11 Abs. 6 der Niedersächsischen Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die drei Vereine haben bereits für die anstehenden Heimspiele eine Zuschauerzulassung von 50 Prozent der Stadionkapazität bzw. 8.700 Zuschauer in Braunschweig bei den lokal zuständigen Behörden beantragt.
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