Veranstaltungsbranche muss weiter warten
Nach der gestrigen Zusammenkunft der Bund- und Länderchefs bleiben Großveranstaltungen weiter untersagt. Für andere Kultureinrichtungen wurden Öffnungsschritte vereinbart. Der nächste Termin ist für Ende März angesetzt.
Stadionwelt hat die bestehenden Stufenpläne und Konzepte der Bundesländer sowie die ControlCOVID-Strategie des RKI vereinfacht dargestellt, analysiert und ausgewertet. Die Einschätzungen dazu finden Sie hier.
Eine Rückkehr zu Großveranstaltungen ist - wie zu erwarten - im März nicht vorgesehen. So heißt es in der neuen Verordnung: „Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.“ Im fünf Stufen umfassenden Plan sind jedoch auch Öffnungskonzepte für die Kultur integriert. So dürfen bei Öffnungsschritt vier unter Berücksichtigung der Infektionslage verschiedene Einrichtungen wieder öffnen.
Der vierte Öffnungsschritt ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.
So dürfen dann bei einer stabilen 7-Tage-Inzendenz von unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen. Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen dürfen diese Kulturhäuser öffnen, Besucher müssen jedoch einen negativen Schnell- oder Selbsttest vorweisen können.
Über die Perspektiven für weitere Bereiche wie Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels wollen Bund und Länder bei ihrer nächsten Sitzung vorrausichtlich am 24. März beraten. Dabei soll die angelaufene Teststrategie, das Impfen, die Verbreitung von Virusmutanten und andere Einflussfaktoren berücksichtigt werden. (Stadionwelt, 04.03.2021)