Spielabsagen und Corona-Chaos: Das sagen die Juristen
Wie verhält es sich bei Absagen von Veranstaltungen wegen des Corona-Virus aus juristischer Sicht und was geschieht mit den Ticket-Einnahmen? Die Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte informiert zu wesentlichen Aspekten.
Rechtsanwalt Philipp Schröder-Ringe, Partner beim Stadionwelt-Kooperationspartner HÄRTING Rechtsanwälte in Berlin, befasst sich mit seinen Kollegen täglich mit juristischen Fragen, die sich aus der Ausbreitung des Corona-Virus und den Maßnahmen zu dessen Eindämmung ergeben.
„Viele unserer Mandanten sind als Veranstalter, Location- oder Stadionbetreiber oder Agenturen von dem Thema betroffen“, sagt Schröder-Ringe, „und bei ihnen kommen aktuell viele Fragen dazu auf, wie die juristische Sichtweise auf diese Vorgänge ist, insbesondere zu dem Thema ,höhere Gewalt‘“.
Schröder-Ringe hat kurzerhand die wichtigsten Fragen und Antworten, die wir an dieser Stelle veröffentlichen, mit seiner Expertise aufbereitet. Eine Kernaussage schickt er voraus: „Egal aus welchem Grund ein Event nicht stattfindet: Das Geld kann man als Veranstalter nicht behalten. Auf der anderen Seite kann aber auch der Gast nicht einfach sein Geld zurückverlangen, weil er einer stattfindenden Veranstaltung fernbleiben möchte.“
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