KSC-Mitglieder wollen Ausgliederung

Mit 88 Prozent Ja-Stimmen haben die Mitglieder des Karlsruher SC für die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs in eine GmbH & Co. KGaA gestimmt. Bis Ende August sollen die Unterlagen eingereicht werden.

Am Ende der außerordentlichen Hauptversammlung im Wildparkstadion, an der 896 stimmberechtigte Mitglieder teilnahmen, stand ein deutliches Ergebnis zu Buche – 770 Ja-Stimmen standen lediglich 103 Nein-Stimmen gegenüber. Mit 88 Prozent übertraf der Karlsruher Sport-Club damit die notwendige Dreiviertel-Mehrheit, sodass zeitnah der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb – dazu gehören insbesondere die Profimannschaft, die U19 und die U17 - vom e.V. abgetrennt und in eine GmbH & Co. KGaA ausgliedert werden kann.

Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Wildparkstadion stimmten 88 Prozent der Mitglieder für die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung im Wildparkstadion stimmten 88 Prozent der Mitglieder für die Ausgliederung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Bild: Stadt Karlsruhe

„Mit der Ausgliederung stellen wir eine entscheidende Weiche für eine erfolgreiche Zukunft des Vereins. Unser Dank gilt allen Beteiligten und den Mitgliedern des Ausgliederungsausschuss“, erklärte KSC-Präsident Ingo Wellenreuther im Namen des Präsidiums nach der Versammlung. „Der KSC war vor der Ausgliederung der KSC und wird es auch danach bleiben. Wir überführen den Profibetrieb nun in ein modernes und zukunftsfähiges Unternehmen. Dabei ist es uns auch in Zukunft sehr wichtig, jederzeit die 50+1-Regel und die Rechte der Vereinsmitglieder zu wahren.“

Wie KSC-Geschäftsführer Michael Becker im Anschluss an die Abstimmung erklärte, soll die Ausgliederung aus steuerlichen Gründen rückwirkend zum 31.12.2018 erfolgen. Dazu sollen alle nötigen Unterlagen bis spätestens Ende August bei den zuständigen Behörden und Organisationen eingereicht werden.

Zu den Vorteilen einer Ausgliederung sagte Michael Becker im exklusiven Stadionwelt-Interview: „Die Rechtsform der GmbH & Co KGaA ist die einzige, die alle Motive und Ziele der unterschiedlichsten Interessensgruppen des KSC abdeckt. In einer GmbH & Co KGaA könnte der KSC eine etwaige Rechtsformverfehlung beseitigen, den e.V. vor Insolvenz schützen, neue Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt eröffnen sowie die Organisationsstruktur professionalisieren. Durch die Satzungsautonomie wäre dennoch der Einfluss und die Position des e.V. und seiner Mitglieder gewährleistet.“ Das komplette Interview finden Sie hier. (Stadionwelt, 01.07.2019)

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