OVG: Bebauungsplan am Geißbockheim ist rechtmäßig
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Normenkontrollanträge von zwei Umweltvereinigungen, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des „RheinEnergieSportparks“ in Köln-Sülz richten, nach erneuter mündlicher Verhandlung abgelehnt. Das erklärte das OVG per Pressemitteilung.
Der vom Rat der Stadt im Juni 2020 beschlossene Bebauungsplan soll eine Erweiterung bestehender Sportanlagen in Köln-Sülz im Bereich des Franz-Kremer-Stadions und des sogenannten Geißbockheims planungsrechtlich absichern. Die erweiterten Sportanlagen sollen ebenso wie die bestehenden Anlagen im Wesentlichen durch den 1. FC Köln genutzt werden. Für den Bau mehrerer Fußballplätze mit Kunstrasen sollen Teile des äußeren Grüngürtels im Bereich der sogenannten Gleueler Wiese in Anspruch genommen werden, ferner ist ein zweigeschossiges Gebäude als Teil eines Nachwuchsleistungszentrum geplant.
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