Urteil: Sicherheitspersonal ist sozialversicherungspflichtig
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat geurteilt, dass Ordner und Sicherheitskräfte in Stadien, Arenen oder auf Festivals zukünftig als sozialversicherungspflichtige Angestellte von ihren Arbeitgebern angemeldet werden müssen.
Egal ob Fußballspiel, Konzert oder Festival Veranstalter sind auf die Zusammenarbeit mit Sicherheitsfirmen angewiesen, die das entsprechende Personal zur Überwachung und Lenkung der Besucherströme stellen. Teilweise üblich ist es dabei, dass Security-Firmen ihre Angestellten für einzelne Veranstaltung anwerben, ohne dass diese in einem festen Arbeitsverhältnis standen. Aufgrund der Klage einer Security-Firma kam das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt zu dem Urteil, dass ein solches Vorgehen nicht der geltenden Rechtslage entspricht.
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