Sicherheitssysteme – Schutz von Mensch und Material

Brandmelder, Sprachalarmanlage, Behördenfunk und Überwachungskameras gehören zum Pflichtprogramm der technischen Gebäudeausstattung im Bereich Gefahrenmanagement. In den meisten Punkten folgen diese Gewerke dezidierten Verordnungen, aber auf der planerischen Seite gibt es immer Potenzial zur Optimierung.

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Moderne Stadien, Arenen und Veranstaltungsstätten aller Art erfordern ein hohes Niveau an Konzeption und Ausstattung für die Sicherheit. Zum einen ist die Sensibilität gegenüber Terror-Akten erheblich gestiegen. Zum anderen müssen Vandalismus und Ausschreitungen verhindert oder so gut wie möglich unterbunden werden. Ein weiterer zentraler Faktor bei der Sicherheit ist der Brandschutz. Und während die Event- und Sport-Schauplätze früher eher karg eingerichtet waren, ist ihre Ausstattung heutzutage im Bereich der technischen Installationen wie auch der sonstigen Einrichtungen sehr wertvoll.

Das Verhindern von Einbrüchen ist damit zu einem sehr wichtigen Anliegen geworden, hieran gekoppelt sind gestiegene Anforderungen an die Zutrittskontrolle. Brände oder Ausschreitungen selbst müssen nicht einmal besonders ausufernd sein, um schlimme Folgen nach sich zu ziehen. Schon von einer kleinen Rangelei in einem Zuschauerblock oder einem Feuer, das eigentlich kontrollierbar ist, können Panik-Situationen ausgehen, die am Ende völlig eskalieren. Und schon relativ kleine Menschenmengen können zur falschen Zeit an falscher Stelle tödliche Folgen haben. Bei der Rettung, Evakuierung und der Vermeidung von Sachschäden zählen Sekunden. Somit sind alle die Sicherheit betreffenden Systeme so zu koppeln, dass Alarmierung, Evakuierung und eine effektive Arbeit der Sicherheitskräfte optimal koordiniert werden können.

Schon von der baulichen Planung her bestimmen Sicherheitsaspekte die Bauweise von Arenen wesentlich mit – die Versammlungsstättenverordnungen (VStättVO) der Bundesländer beziehungsweise gleichrangige Verordnungen, etwa in NRW die Sonderbauverordnung (SBauVO), legen fest, wie viele Personen sich auf Flächen und in Zuschauerblöcken befinden dürfen. Diese Vorgaben sind unmittelbar an das Fluchtweg- und Rettungskonzept geknüpft. Auch die Anforderungen für technische Anlagen und Einrichtungen sowie Verantwortlichkeiten werden hier definiert.

Auf dem Gebiet der Sicherheitsinstallationen sind weite Teile der Ausstattung zumindest hinsichtlich ihrer Basis-Funktionalität vorgegeben, andere wiederum optional. An dieser Stelle sei vorausgeschickt, dass es der beste Weg ist, die Sicherheitstechnik als Paket von Gewerken zu begreifen, die nicht unabhängig voneinander behandelt werden sollten. Der beste Weg zu einer optimalen integrierten Lösung führt über einen Masterplan.

Bauauflagen und Verbandsrichtlinien

Durch Bauauflagen vorgeschrieben sind die Gewerke der ELA, der Brandmeldeanlage und des BOS-Funks. Der Begriff ELA steht für „Elektroakustische Anlage“ und meint die für die Notfalldurchsagen und Evakuierung erforderliche Sprachalarmanlage. Sie tritt unter anderem dann in Funktion, wenn die Brandmeldeanlage Alarm gibt. Der BOS-Funk dient den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zur internen Kommunikation. Zwar in den meisten Fällen freiwillig installiert, de facto aber unverzichtbar sind heute die Einbruchmeldeanlage und die elektronische Zutrittskontrolle.

Im Rahmen einer integrierten Gesamtlösung kann auch eine Konferenzanlage in das Gebäudemanagement-System eingebunden werden. Ein weiterer Baustein ist die Pro Sound-Anlage, die darauf angelegt ist, den Innenraum und die Tribünen hochwertig zu beschallen aber in diesen räumlichen Bereichen auch die Funktion der ELA zu übernehmen. Die Kameraüberwachung ist heute ein Standard, kommt jedoch in Fußballstadien nicht über das Baurecht, sondern über Verbandsrichtlinien (DFB/UEFA/FIFA) sowie das nationale Konzept Sport und Sicherheit und lokale Anforderungen der Polizei mit ins Pflichtenheft.

Bei der Planung und Installation der Sicherheits-Systeme gibt es in der Praxis keinen typischen Ablauf, dem alle Projekte folgen, da in unterschiedlichen Konstellationen gebaut wird. Ist ein Generalunternehmer mit der Gesamtkoordination beauftragt, trägt er die Anforderungen gemäß Auflagen und Kundenwünschen zusammen und formuliert anhand dieser die Ausschreibungen für die Untergewerke. Ein Fachplaner für die Sicherheitsinstallationen kann hier schon beratend tätig sein oder als Bieter auftreten. In einem zweiten Modell übernimmt ein Planungsbüro die steuernde Funktion und somit aus der Facharchitektur heraus auch die Fachplanung der einzelnen Gewerke. Mit entsprechender Kenntnis auf dem Spezialgebiet Sport- und Veranstaltungsstätten lassen auf diesem Weg gute und zielführende Ausschreibungen erzielen.

Brandmelder – wo Rauch ist, muss kein Feuer sein

Bei der ELA, der Brandmeldeanlage (an die wiederum auch die Sprinkleranlage und der Rauchabzug gekoppelt sind, die jedoch nicht zu den Schwachstromgewerken zählen und in einem anderen Auftragspaket vergeben werden) und dem BOS-Funk besteht ein solch umfangreicher Katalog an Vorschriften, dass bei der Wahl der Ausstattung kaum eine freie Wahl bleibt. Das Augenmerk bei der Planung richtet sich aber immer noch darauf, dass diese Gewerke untereinander auch funktionieren. In der Schlüsselposition steht der Brandschutzsachverständige, der das Brandschutzkonzept und den Einklang der Gewerke prüft. Der Rest ergibt sich aus der Norm DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall.

Die Norm regelt die Überwachungsfläche pro Melder, insofern ist hierdurch die Grundlage gegeben, auf der die Anlage projektiert und gebaut wird. Doch auch, wenn die Technologie weit fortgeschritten ist, bietet eine solche Installation nach wie vor Herausforderungen. Insbesondere Küchen (hier können nur Wärme- und keine Rauchmelder eingebaut werden, da die Rauchbildung beim Kochen fortwährend erfolgt) bringen Probleme hinsichtlich von Falschalarmierungen mit, wobei die Kühlzellen einen besonders sensiblen Bereich darstellen, weil trockenes Gefriergut besonders schnell in Brand gesetzt werden kann.

Darüber hinaus sind immer nicht beheizte Außenbereiche problematisch; in Stadien sind dies typischerweise Sanitäranlagen außerhalb des Business- oder Bürotrakts. Die Brandmelder sind hier Temperaturschwankungen ausgesetzt, sodass besonders der Taupunkt im Herbst zur Nebelbildung führt. Es können sich daher Wassertropfen unter der Decke und in den Meldern bilden.

Alles im Blick: Überwachungskameras

Das System der Überwachungskameras, international auch als CCTV (Closed Circuit Television) bezeichnet, wird, wie erwähnt, unter anderem seitens der Polizei gefordert, ist aber für den Betreiber einer Arena davon abgesehen immer ein nützliches Mittel, um jederzeit darüber informiert zu sein, was wo im Gebäude vorgeht und wer dabei beteiligt ist. In diesem Sinne kann auch die Koppelung mit der Zutrittskontrolle erwünscht sein. Da der Einbau der Kameras keiner Bauvorschrift unterliegt, fallen die Lösungen in verschiedenen Objekten sehr unterschiedlich aus und damit auch der Preis. Zur groben Einschätzung der Kosten mag die Formel gelten, dass das Gefahrenmanagement-System ein bis 2 % der Gesamtbausumme ausmacht.

Welcher Plan jeweils in die Umsetzung geht, ergibt sich aus detaillierten Betrachtungen der polizeilichen Einsatztaktik mit Blick auf die Beschaffenheit des Gebäudes und seines Umfelds. Bei der Entscheidungsfindung spielen aber auch rechtliche Fragen eine Rolle – so muss geprüft werden, welche Kamerablickwinkel in den öffentlichen Raum reichen und ob dies im Einzelfall zulässig ist. Zudem bewegen sich Bauprojekte dieser Art meist in einem eng gesteckten Budget mit Geldern aus der öffentlichen Hand. Und dort, wo die Polizei sich nicht in die Rolle des Kostentreibers begeben will, wenn dies nicht unbedingt erforderlich ist, wird angesichts der Baupläne seitens der Polizei ermittelt, welche Kamerapositionen unbedingt erforderlich sind und welche lediglich wünschenswert. Ebenfalls Gegenstand des Konzeptes sind die Bedienmodalitäten des CCTV-Systems: Übernimmt die Polizei bei Events und etwa Fußballspielen die gesamte Gebäudeüberwachung oder nur die für das Publikum zugänglichen Zonen?

In der Praxis werden unterschiedliche Modelle umgesetzt. Objekte in Deutschland sind selbstverständlich ebenso hochwertig ausgestattet wie die in anderen Ländern, liegen aber hinsichtlich der Art und Menge installierter Technik unter den Werten, die in manchen anderen Ländern erreicht werden. Beispielsweise Israel und England sind generell, auch im öffentlichen Raum, wesentlich stärker von Überwachungstechnik durchdrungen. Und während in Deutschland meist Kamera-Modelle installiert werden, die Steinwürfen und „moderatem“ Vandalismus standhalten (als Konsequenz der Einsatztaktik und der Kamera-Ausstattung dürfte es nicht zu länger anhaltenden Ausschreitungen in den überwachten Zonen kommen), gibt es im internationalen Bereich jedoch auch Standorte mit schusssicherer Ausstattung und besonders hoher Anzahl an Kameras.

Zu den grundsätzlichen Regeln und Empfehlungen zur Verwendung der Kameras zählt der Rat, Gäste- oder andere sensible Blöcke nicht nur von vorne, sondern auch von oben zu überwachen, um auch Einblick in Handlungen zwischen den Reihen zu erhalten. Ferner muss ein Zoom-Faktor verfügbar sein, der es erlaubt, Aufnahmen von einzelnen Personen zu machen, die anhand der Bilder identifiziert werden können. Ab diesem Punkt greifen weitere Anforderungen, wenn solche Bilder gerichtsverwertbar sein sollen: Die Abspeicherung hat dann in solcher Weise zu erfolgen, dass ein digitales Wasserzeichen mit Zeitmarkierung eingearbeitet wird und nachträgliche Manipulationen der Bilddaten ausgeschlossen sind. Zur Überwachung der Tribünen sind Kameras mit Schwenk- und Neigeköpfen und einem hohen Zoom-Faktor üblich. Die Objektive der „Domes“, bei denen sich die Optik unter einer transparenten Kuppel befindet, sind in jede Richtung schwenkbar und werden bevorzugt in Eingangs- und Durchgangszonen eingesetzt. Ihr Zoom-Faktor ist jedoch gegenüber den Modellen mit Schwenkarm reduziert. Jedoch schreitet die technische Entwicklung schnell voran, und letztere Aussage dürfte nicht allzu lange Bestand haben.

Gesichtserkennung optional

Während zum Beispiel Spielbanken dazu verpflichtet sind, Personen mit Spielverbot keinen Zutritt zu gewähren und daher auf die Gesichtserkennung setzen und auch auf Flughäfen ein noch höherer Sicherheitsstandard gilt, ist der Einsatz von Biometrie in der Arena nicht verbreitet. Aber Stadionbetreiber haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, solche Leistungen über das baurechtlich geforderte Paket hinaus zu erhalten. Die Synchronisierung von Kamerabildern und einer Datenbank beispielsweise mit Personen, die Stadionverbot haben, ist möglich. Bei der Zutrittskontrolle ist indes die Durchgangsfrequenz am Drehkreuz noch zu hoch, um eine Live-Auswertung vorzunehmen. Wo aber Zutrittsrechte personalisiert sind, könnte sich die Biometrie durchsetzen.

Dies wurde unter anderem schon am Frankfurter Airport erfolgreich getestet, wo Vielflieger zwei Eingänge ticketlos nutzen können. Auf das Stadion übertragen, ist bei einem solchen Modell die Rede von Dauerkarteninhabern und Kunden im Business Club. Ob die Biometrie hier auf Akzeptanz stoßen würde, sei dahingestellt. Eine in Sport- und Veranstaltungsstätten auf jeden Fall sinnvolle Option zur Aufwertung des Überwachungssystems ist die integrierte Videoanalyse. Ein solches „intelligentes“ Modul kann Live-Bilder anhand einer Reihe von Parametern auswerten und zum Beispiel verdächtige Verhaltensweisen an die Leitstelle melden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um den Aufenthalt einer Person in einer Zone handeln, der länger andauert als anhand der eingegebenen Parameter vorgesehen. Darüber hinaus setzt ein solches System im auf dem Speichermedium archivierten Video-Material Marker, sodass kritische Situationen auch im Nachhinein schnell gefunden werden können.

Klare Ansagen: die Sprachalarmanlage

Die Sprachalarmanlage erfüllt ein umfangreiches Pflichtenheft und bietet wenige Ansatzpunkte für individuelles Design. Wenngleich, sofern man diesen Begriff im Sinne einer ansprechenden Gestaltung und Formgebung versteht, der Markt durchaus Lautsprecher-Modelle hergibt, die den Ansprüchen anspruchsvoller Innenausstatter gerecht werden. In geschlossenen Räumen sind die ELA-Lautsprecher hauptsächlich in die Zwischendecken eingelassen und damit unauffällig. Die Sprachalarmanlage kann im Regelbetrieb für die Hintergrundbeschallung in 100-Volt-Technik genutzt werden. In größeren Arenen ist die Alarmierung in die Tribünenbeschallung integriert (Public Address). Die automatisch oder manuell gesteuerten Durchsagen für Notfälle müssen jedoch immer eine Vorrangschaltung haben. Bei Evakuierungen müssen die Ansagen (unterstützt durch entsprechende Beschilderung und Beleuchtung) klar zu vernehmen sein, also sind die Sprachverständlichkeit und der Schalldruckpegel die wichtigsten Parameter bei der Messprüfung.

Netzwerk für zentrale Steuerung

Ein weiterer Bereich, in dem der Auftraggeber wenig mitreden kann, ist der BOS-Funk. Die Planung läuft im Wesentlichen zwischen der zuständigen Behörde und dem Fachplaner ab. Ein Thema, dass bereits in einem frühen Planungsstadium Beachtung finden sollte, ist die Gestaltung des Netzwerks, über das die Sicherheits- und Kommunikations-Systeme laufen und im Sinne der Gebäudeautomation zu rationalisieren. Moderne Lösungen basieren auf digitalen Netzwerken; nicht nur der Sound, auch die Kameras werden mittlerweile im Rahmen digitaler IP-Systeme betrieben. Letztendlich lässt sich mit einer solchen Systemarchitektur sowie geeigneter Verkabelung und optimaler Planung Geld sparen.

Darüber hinaus bietet sich die Möglichkeit, jegliche Technik im Objekt einerseits zentral zu verwalten und andererseits Signale nach Belieben zu verteilen. Wer heute entsprechend plant, ist nach Aussage der Experten auch mit zukünftigen Entwicklungen kompatibel. In einem größeren Stadion befinden sich immer mehrere Technik-Räume mit Knotenpunkten verschiedener Systeme, die am Ende in der Zentralregie auflaufen. Zu beachten ist aber, dass das Audio-Netzwerk nicht mit den höheren Datenmengen der Kameras belastet werden sollte. Diese speisen sich im Übrigen bei POE (Power Over Ethernet) Lösungen aus dem Netzwerk und kommen daher mit einem Kabel für die Netzwerkverbindung inklusive Stromzufuhr aus – ein nicht unwesentlicher Aspekt angesichts mehrerer Kilometer an Kabeln, die in großen Objekten verlegt werden.

Planung mit Behörden und Weitblick

Eine Planung mit Weitblick, die die Sicherheitstechnik inklusive Beschallung und (Not-)Beleuchtung nicht als nachrangige Ausbaugewerke behandelt sondern im Detail betrachtet, kann schon vom architektonischen Konzept her viele folgende Aufgaben antizipieren und dazu beitragen, später den Betrieb zu optimieren. Die Leitstelle der Sicherheitsbehörden und die Zentralregie sollte nicht nur über Kameras und Mikrofone mit dem Rest des Gebäudes verbunden sein, sondern das Geschehen im Innenraum direkt vor Augen haben. Diese Schalt- und Kommando-Zentrale in den Keller oder einen rückwärtigen Gebäudeteil zu legen, erweist sich als sehr ungünstig. Auch ist es immer von Vorteil, lange, umständliche Kabelwege zu verhindern.

Nachträgliche Beton-Bohrungen im Massivbau sind ärgerlich. Auch bedeuten kürzere Kabelstrecken weniger Material- und Montage-Aufwand sowie eine verringerte Brandlast. Aus praktischer Erfahrung betonen Fachleute der Branche die Bedeutung der eingehenden Absprache bezüglich der Sicherheitsgewerke mit den zuständigen Behörden. Insbesondere der zuständige Brandinspektor der Feuerwehr hat die Befugnis, das Brandschutzkonzept nach eigenem Ermessen zu genehmigen oder abzulehnen. Um das Konzept nicht verwerfen zu müssen oder am Ende vor teuren Nacharbeiten zu stehen, ist es folglich dringend angeraten, die Kooperation mit der örtlichen Behörde zu suchen und alle Einzelheiten frühzeitig abzustimmen. Stadionprojekte stehen meist ohnehin von Beginn an im Fokus der Öffentlichkeit und werden dann auch von verschiedenen Behörden begleitet. Bei anderen Objekten hingegen ist durchaus immer wieder zu beobachten, dass dieser Punkt vernachlässigt wird. Es ist in jedem Fall der beste Weg, in einem frühen Stadium die Beratung durch den Fachplaner zu suchen. Dieser kann die Gespräche mit den Behörden führen und gegebenenfalls kritische Punkte mit den Architekten und Bauingenieuren besprechen.

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