Kunststoffrasen jetzt mit Recycling

Der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V. veröffentlicht RAL-GZ 944 Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen erstmalig mit Recycling-Modul.

Nach grundlegender Recherche und unter kompetenter Beteiligung der Kunststoffrasenrecycling-Branche ist die RAL-GZ 944 Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen als Grundlage der qualitätsüberwachten Produktion, Installation, Pflege, des Ausbaus und Recyclings erschienen. Auf der Basis, dass Kunststoffrasensysteme für den Leistungs- und Breitensport in Deutschland von hoher Bedeutung sind und bleiben werden, erhält die nachfolgende Zweckbestimmung einen besonderen Wert.

 „Der Zweck dieser Gütebestimmungen ist es, die Qualität, Umweltverträglichkeit und fachgerechte Erstellung, sowie das ordnungsgemäße Recycling oder die stoffliche Verwertung aller Komponenten von Kunststoffrasensystemen, Herstellung derer Module, den Rückbau des Belagsystems bis hin zum Recycling und der Anwendung von Verfahren zur Sicherung der Sport- und Schutzfunktion von Kunststoffrasenflächen zu sichern. Ferner sind aktuelle und insbesondere auf das Recycling und die stoffliche Verwertung von Produkten zutreffende Regularien zu berücksichtigen und dort wo notwendig umzusetzen (z. B. Kreislaufwirtschaftsgesetz und andere)“. Die Festlegungen zum Modul RAL-GZ 944/8 stellen die Projektführer des Gesamtprozesses in eine besondere Verantwortung.

Den besonderen Prinzipien der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird in besonderem Maße entsprochen.
Den besonderen Prinzipien der Abfall- und Kreislaufwirtschaft wird in besonderem Maße entsprochen. Bild: RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V.

Die Güte- und Prüfbestimmungen für das Recycling von Kunststoffrasensystemen dienen dazu, bei Ausbau, Transport, Trennen und Recycling eine gleichbleibende Vorgehensweise anzuwenden und eine einheitliche Bezeichnung und Beurteilung sicherzustellen.

Durch das RAL-GZ 944/8 wird vom Ausbau bis zum Sekundärrohstoff bzw. Produkt eine integrierte und gesamtprozessverantwortende Überwachung sichergestellt. Die festgelegten Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gehen dabei über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Die hohen Recyclingquoten aller Einzelkomponenten führen zu einer stofflichen Wiederverwendung und zur weitgehenden Vermeidung einer energetischen Verwertung. Die Unternehmen, die die beschriebenen Verfahren bzw. Module (siehe Tabelle 1) anbieten und durchführen, müssen über eine aktuelle Zertifizierung nach DIN ISO 9001 verfügen.“

Für die Einschätzung der Recyclingfähigkeit gelten folgende Empfehlungen:

„Für die Einschätzung der Recyclingfähigkeit des vorhandenen ungefüllten Kunststoffrasenbelags wird empfohlen, eine Bewertung durch ein qualifiziertes Prüflabor vornehmen zu lassen. Hierbei veranlasst die ausschreibende Stelle eine chemische bzw. physikalische Voruntersuchung des vorhandenen Systems. Diese Informationen sollten dann im Zuge der Ausschreibung den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Eine Auflistung der empfohlenen Voruntersuchung finden Sie in der Anlage K. Es ist zu beachten, dass die ermittelten Werte lediglich eine Bewertung der Recyclingfähigkeit darstellen und nicht eine mögliche Entsorgung beurteilen. Hierzu sind die Anforderungen des jeweiligen Entsorgers zu berücksichtigen.“

Der Gesamtprozess Ausbau und Recycling Kunststoffrasensystem enthält detaillierte Anforderungen.
Der Gesamtprozess Ausbau und Recycling Kunststoffrasensystem enthält detaillierte Anforderungen. Bild: RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V.

„Die Unternehmen, die die beschriebenen Verfahren bzw. Module (siehe Tabelle 1) anbieten und durchführen, müssen über eine aktuelle Zertifizierung nach DIN ISO 9001 verfügen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass alle Systembestandteile in Eigenleistung bearbeitet werden. Es können auch Nachunternehmer für Fremdleistungen vertraglich gebunden werden.

Die Leistungen der Module RAL-GZ 944/8.1 sowie RAL-GZ 944/8.2 müssen jeweils durch Vollmitglieder der RAL-Gütegemeinschaft mit Maschinen und mit Mitarbeitern unter eigener Kontrolle in seinem Betrieb oder Unternehmensgruppe/Konzern ausgeführt werden. Die nachzuweisende Massenbilanz erstreckt sich über alle Module. Somit ist RAL-GZ 944/8.3 nur gültig bei lückenloser Nachverfolgbarkeit aller Prozesse und Komponenten von RAL-GZ 944/8.1 bis RAL-GZ 944/8.3 (inklusive RAL-GZ 944/8.3.1 und RAL-GZ 944/8.3.2).“ (Stadionwelt, 10.08.2023)

Dies ist ein Advertorial der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V., das in der Ausgabe Nr. 3/2023 von Stadionwelt INSIDE erschienen ist. Hier geht es direkt zum eBook.

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