Eichrechtskonforme Ladestationen präsentiert
GEWISS Deutschland bringt eichrechtskonforme Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf den Markt. Ab sofort können Städte und Unternehmen Wallboxen und Ladesäulen der Reihen I-CON und I-ON erhalten.
Während im privaten Umfeld eichrechtskonforme Lösungen zum Laden des Elektrofahrzeugs nicht zwingend notwendig sind, sind diese für öffentliche und halböffentliche Bereiche umso wichtiger.
Die Eichrechtskonformität aus dem Mess- und Eichgesetz legt fest, welchen Anforderungen ein Messgerät entsprechen muss. Für Ladestationen ist das deshalb relevant, weil sich ein Ladevorgang im nicht-privaten Umfeld auf den exakten Nutzer zurückführen lassen muss. Zudem wird durch die Eichrechtskonformität sichergestellt, dass immer die korrekte geladene Menge abgerechnet wird.Diese eichrechtskonformen Baureihen erhalten Kunden bei GEWISS:
- I-CON Wallboxen mit bis zu 1x22kW Ladeleistung mit Ladesteckdose Typ 2
- I-CON Wallboxen mit bis zu 1x22kW Ladeleistung mit Ladekupplung Typ 2
- I-ON Wallboxen mit bis zu 2x22kW Ladeleistung mit 2 Ladesteckdosen Typ 2
- I-ON Ladesäulen mit bis zu 2x22kW Ladeleistung mit 2 Ladesteckdosen Typ 2
Das Backend ist mit höchsten technischen Standards ausgestattet und umfasst die eichrechtskonforme Abrechnung, das Management der Ladestationen und das Lastmanagement.
Nach dem Kauf sind die Kunden nicht auf sich allein gestellt. Der exklusive GEWISS-Kundenservice hilft in allen Belangen rund um die fachgerechte Installation, Inbetriebnahme oder Störungsbeseitigung.
Kfw-Förderung für Kommunen und Unternehmen
Kommunen und Unternehmen können sich den Kauf und die Errichtung der Ladestationen mit einer KfW-Förderung von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt bezuschussen lassen. Dafür gibt es die Förderungen 439 und 441.
Weitere Informationen zu Ladestationen finden Interessenten hier. (Stadionwelt, 17.03.2022)
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