Was ist in deutschen Stadien erlaubt?
Während es bei Sportveranstaltungen wie Tennis- oder Basketball meist diszipliniert zugeht, sieht es in Fußballstadien manchmal anders aus. Qualmende Blocks, Krawalle und Ausschreitungen sorgen für Zweifel an der Sicherheit in deutschen Stadien.
Die Spiele der Bundes- und Regionalligen ziehen jährlich Millionen von Fans an. Zwar werden Kontrollen beim Einlass vorgenommen, die Sicherheitskräfte stoßen jedoch oft an ihre Grenzen. Beispielsweise Bengalos sind unwesentlich größer als ein Edding oder ein Lippenstift. Die Feuerwerkskörper können leicht einschmuggelt werden. Auch die heimliche Mitnahme von Rauchpulver ist relativ unkompliziert. Es lässt sich sowohl in einer Zigarettenpackung als auch winzigen Tütchen, die unerkannt in den Strümpfen stecken, an den Ordnern vorbeischummeln.
Rolle des DFB im Bereich der Sicherheit
Neben zahlreichen fußballtechnischen Tätigkeiten ist der Deutsche Fußball-Bund (DFB) für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Stadien zuständig. Zurzeit gehören dazu auch Maßnahmen in Bezug auf das Corona-Virus, was zunächst zu einer Absage vieler Matches und nunmehr zu Geisterspielen führte. Aber auch, wenn keine außergewöhnlichen Risiken den DFB in Atem halten, umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen müssen eingehalten werden. Dazu wurden vom Deutschen Fußballbund Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen erarbeitet. Diese beinhalten neben Punkten wie beispielsweise „Bauliche Maßnahmen“, „Brandschutz“ und „Erste Hilfe“ unter § 22 das Thema „Kontrolle“. Dort ist festgeschrieben, dass die Durchsuchung von Personen (Kleider, Taschen/Rucksäcke etc.) auf das Mitführen von
- Waffen, gefährlichen Gegenständen,
- Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen, namentlich sogenannte bengalische Fackeln und Rauchpulver, die nach den Bestimmungen der jeweils geltenden Stadionordnung (§ 28) nicht mitgeführt werden dürfen,
- alkoholischen Getränken und anderer berauschender Mittel,
- Gegenständen, die dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität einer Person zu verhindern.
zu richten ist.
Keine Glücksspiele im Stadion
Für Wetten und Glücksspiele in Deutschlands Stadien gibt es keinen Raum. Und nicht nur das: Als Werbepartner des DFB werden außerdem diverse Anbieter von den Glücksspielaufsichten der Länder kritisiert. Sie führen aus, dass viele Partner neben Sportwetten auch unerlaubt die Teilnahme an Online-Casino- und Automatenspielen anbieten. Das Innenministerium gab dazu folgende Stellungnahme ab: „Die einschlägige Rechtsprechung lässt keinen Raum für Zweifel an der Rechtswidrigkeit entsprechender Angebote“ und „Werbung für unerlaubte Glücksspiele ist verboten (…)“. Wer gerne auf seine Favoritenmannschaften setzen möchte, kann dies unkompliziert online vor dem Stadionbesuch erledigen. Um einen adäquaten und seriösen Wettanbieter zu finden, sollte man einige Recherchen betreiben. Unter wettbuero.de (Werbung) wurden die 10 besten Wettanbieter getestet. Dort erhält man zahlreiche Informationen über Quoten, Märkte und weiteres.
Generalisierte Verbote der Bundesliga-Vereine
Jeder Verein regelt die Bestimmungen bezüglich der Mitnahme von Gegenständen in seiner Stadionordnung. Handelt es sich um ein Länderspiel des DFB-Teams, greifen jedoch dessen oben genannte Richtlinien für das Mitbringen von Gegenständen. D.h., in diesem Fall treten die jeweils eigenen Festlegungen in den Hintergrund. Es gibt jedoch verschiedene Dinge, deren Mitnahme in die Stadien generell verboten ist. Dazu zählen:
- Waffen jeder Art wie Messer, Schlagstöcke und Pfefferspray
- zerbrechliche Becher, Krüge und Flaschen aus PET oder Glas sowie Dosen
- Pyrotechnik, darunter Feuerwerk und Rauchbomben
Gleiches gilt für rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalistisches und sexistisches Propagandamaterial. Generell sind die Ordnungskräfte auch dazu angehalten, religiöse, politische und kommerzielle Gegenstände und Materialien zu konfiszieren. Grundsätzlich dürfen zudem keine Tiere mit in ein Stadion gebracht werden. Private Blinden- oder Diensthunde der Polizei sind von diesem Verbot ausgenommen.
Individuelle Vorschriften der Vereine
Bereits in Bezug auf die Mitnahme eines Regenschirmes präsentieren sich die Bestimmungen eines jeden Vereins sehr unterschiedlich. Ein klares Nein dazu gibt es beim TSG Hoffenheim und bei Schalke 04. Seinen Knirps darf man in das Stadion des 1. FC Nürnberg mitnehmen, unter einer Bedingung: es muss Regenwetter sein. Der FC Bayern verbietet grundsätzlich alle Regenschirme mit Metallspitzen. Im Folgenden finden sich Auszüge mit verschiedenen Verboten aus einigen Vereins- bzw. Arena-Verordnungen.
FC Bayern München
Grundsätzliches Rauchverbot von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen und E-Zigaretten ab Blockzugang auf den Rängen; die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Gästesektor ist untersagt.
RB Leipzig
Schutz- und Protektorenbekleidung (z.B. Helme, Schutzschuhe, Körperprotektoren); Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können; sperrige Gegenstände wie Leitern, Hockern, Stühle, Kisten, Rollatoren, Kinderwagen, Schirme über 30 Zentimeter, Reisekoffer, Rücksäcke, Taschen mit einer Größe von über 25 x 25 x 25 Zentimetern; leicht brennbare Gegenstände (Konfetti, Papierrollen, Gas gefüllte Ballons); mechanisch, elektrische oder akustische Lärminstrumente
Eintracht Frankfurt
Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge; Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als zwei Meter oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist; großflächige Spruchbänder, Doppelhalter, größere Mengen von Papier, Tapetenrollen; alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Prozent und Drogen
FC Schalke 04
Taschen, die größer als DIN A4-Format sind; Schlauchschals; ein Promillegehalt von über 1,6 (Stichproben werden durchgeführt)
SV Werder Bremen
Getränke von außen mit Ausnahme von nicht-alkoholischen Produkten in Tetra-Paks mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,33 Litern; Laser-Pointer; Rucksäcke, Taschen, Gymbags, Turnbeutel; mechanisch und/oder elektrisch betriebene Lärminstrumente; Aufkleber und Klebeband
Hamburger SV
Aufbewahrungsgegenstände (z.B. Rucksäcke, Handtaschen, Turnbeutel etc., die die Größe einer DIN A4-Fläche übersteigen; Sachen, die als Waffen- oder Wurfgeschosse Verwendung finden können; alkoholische Getränke aller Art; Laserstifte bzw. Laserpointer
Hannover 96
Glas- und Plastikflaschen, Dosen; Tetra Pak ab 0,5 Liter; Druckluft-Fanfaren; Spraydosen; Messer; Nagelfeilen; Scheren; Powerbanks und sonstige Ladegeräte; Werkzeuge; Profikameras; Regenschirme mit Metallspitzen; Kinderwagen; Fahrräder; sperrige Gegenstände; leicht entflammbare Gegenstände (selbstgebastelte Pokale etc.)
VfB Stuttgart
Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende, brennbare, leicht entzündliche oder färbende Substanzen oder sonstige Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen können sowie Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind oder als Wurfgeschoss und/oder Waffe genutzt werden können; Fahnen- oder Transparentstangen die länger als zwei Meter sind und/oder deren Durchmesser mehr als drei Millimeter beträgt; Fahnen, Banner, Transparente oder andere Gegenstände durch deren Missbrauch eine Gefahr für die Gesundheit anderer Besucher ausgeht oder die dazu zweckentfremdet werden können; nicht angemeldete Choreografien