Übergangsregelungen für Kunstrasenplätze

Die FDP-Fraktion einen Antrag für den Schutz von Sportstätten des Leistungs- und Breitensportes durch Ausnahme- und Übergangsregelungen für Kunstrasenplätze im Falle eines EU-Verbots im Bundestag eingereicht.

In dem dazu vorgelegten Antrag schreiben die Liberalen, durch die Beschränkungsvorlage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Freisetzung von Mikroplastikpartikeln in die Umwelt würden sich für weit über 5.000 Kunstrasenplätzen in Deutschland Einschränkungen ergeben.

„Es besteht die Gefahr, dass Spiel- und Trainingsbetrieb kurz- und mittelfristig bei den betroffenen Vereinen nicht durch alternative Sportflächen aufgefangen werden können, auch weil fehlende Infrastruktur an anderen Sportstätten dies nicht zulässt", heißt es. Zudem würden hohe Zusatzkosten für Kommunen und Vereine deren Arbeits- und Handlungsfähigkeit wesentlich einschränken, was aus Sicht der FDP einen nachhaltigen Eingriff in den Sport in Deutschland darstellen würde.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Ausgestaltung von Beschränkungen chemischer Stoffe im Rahmen der EU-Kunststoffstrategie gemäß der REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 darauf hinzuwirken, „dass die Nutzung von bestehenden und baurechtlich bereits genehmigten Kunstrasenplätzen mit Kunststoffgranulat nicht gefährdet wird“.

Sie soll der Vorlage zufolge im Rahmen des Beteiligungsverfahren der ECHA-Ausschüsse bis März 2020, im Rahmen der sich dann anschließenden Phase der Erarbeitung eines förmlichen Regelungsentwurfs für eine Beschränkung durch die EU-Kommission und im Rahmen der Erörterung des Kommissionsentwurfs im ECHA-Regelungsausschuss aller EU-Mitgliedsstaaten entsprechend Einfluss nehmen.

Die Regierung soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten zudem darauf hinzuwirken, dass bei einer Beschränkung der Verfügbarkeit von Infill-Granulat den Besitzern und Betreibern von Kunstrasenplätzen eine Übergangszeit von mindestens zwölf Jahren gewährt wird, „in denen Infill-Granulat zur Auffüllung der Kunstrasenplätze weiter verfügbar ist“.

Um den Umwelteintrag von Mikroplastikpartikeln im Übergangszeitraum der alten Kunstrasenanlagen mit Infill-Granulat zu minimieren, wird von der Bundesregierung verlangt, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bei den Alt-Anlagen Maßnahmen verbindlich vorschreibt, die die Umweltbelastung reduzieren. Dazu zählen die Liberalen die Einrichtung von Abklopf- und Wegbürstbereichen für Sportler, Auffangmaßnahmen am Spielfeldrand durch erhöhte Spielfeldbegrenzungen oder abgedeckte Rinnsale sowie den Einbau von Sieben oder Filtern in den Nasszellen der Funktionsgebäude und Rinnsalen des Sportgeländes.

Schließlich fordert die FDP-Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig Bundesmittel zur Förderung von Investitionen bereitzustellen, die die Entwicklung von langlebigen und umweltfreundlichen Kunstrasenfasern, die ohne Granulat auskommen, zum Forschungs- und Entwicklungsgegenstand haben. Außerdem soll zur nachhaltigen Weiterentwicklung eines Entsorgungssystems ausgedienter Kunstrasenspielfelder und deren Füllmaterial geforscht werden, heißt es in dem Antrag. (Stadionwelt, 27.02.2020)

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