Recycling-Standards auf dem neuesten Stand
Mit der Ausgabe Oktober 2025 wurden die Gütesicherungen RAL-GZ 944 und 943 um neue Recycling-Module erweitert – und definieren nun verbindliche Anforderungen für den Ausbau, die Trennung und die stoffliche Verwertung von Kunststoffrasensystemen und -belägen, informiert die RAL-GKK.
Um dem Anspruch Nachhaltigkeit gerecht zu werden bedarf es angemessener Maßnahmen durch die Projektnehmer. Nimmt der Projektführer Recycling gemäß RAL-GZ 944/8 Ausbau und Recycling von Kunststoffrasenbelägen in die Ausschreibung auf, muss das Produkt prozessgerecht recycelt werden. Die Gütezeichenbenutzer der Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen bieten damit alle Voraussetzungen um gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu recyceln.
Der qualitätsüberwachten Leistungen sind in den Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen in der Gütesicherung RAL-GZ 944 Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen Oktober 2025 in den Modulen
- 944/8.1 Ausbau von Kunststoffrasenbelägen
- 944/8.2 Trennung von Kunststoffrasenbelägen
- 944/8.3 Recycling von Kunststoffrasenbelägen
- 944/8.3.1 Recycling von Sand (mineralischer Füllstoff)
- 944/8.3.2 Recycling von funktionalen Füllstoffen
- 944/8.4 Ausbau und das stoffliche Recycling von
elastifizierenden Schichten formuliert.
Nachfolgend werden in Kurzform die erweiterten Leistungen der o.g. Module beschrieben.
Ausbau
Der Ausbau eines kompletten Kunststoffrasenssystems kann durch die Cut- and Roll-Methode. Hierbei wird der Kunststoffrasen einschließlich Infill (Sand und / oder z. B. Gummi) vor Ort in Bahnen geschnitten. Danach wird der Kunststoffrasen mit dem Rücken nach außen aufgerollt. Alternativ beginnt die Trennung der Abfallkomponenten bereits am Anfallort, so wie es die GewAbfV für Baustellen vorsieht. In diesem Fall wird bereits der Kunststoffrasen und das Infill (Sand- und / oder Gummi) mittels Spezialmaschinen vor Ort getrennt.
Trennung
Bei der Trennung der Bestandteile des Kunststoffrasenbelags sind folgende Komponenten des Belags zu trennen:
- Kunststoffrasenbelag
- Stabilisierungs-Infill (Sand)
- Performance-Infill (EPDM, ELT, Kork o.a.)
Recycling von Kunststoffrasenbelägen
Der Gütezeichenbenutzer muss die Systembestandteile eines Kunststoffrasenbelages wie Kunststoffrasenfilament, Kunststoffrasenträger und Beschichtung (sofern zutreffend) zu einem Sekundärrohstoff oder Produkt verarbeitet.
Wiederverwendung Sand
Eine Wiederverwendung oder Vorbereitung zur Wiederverwendung erfolgt nur dann, wenn das Produkt in der gleichen Anwendung wieder zum Einsatz kommt.
Stoffliche Verwertung Sand
Für den Sand, der nicht im Kunststoffrasen wiederverwendet, sondern für andere Anwendungen eingesetzt werden soll, gelten abweichende Anforderungen, die hier nicht berücksichtigt werden.
Stoffliche Verwertung von funktionalen Füllstoffen
Der Einsatz von Einfüllgranulat (Infill) richtet sich stark nach der Materialart des Einfüllgranulat und der Reinheit der Komponenten. Aus den Systembestandteilen muss ein Sekundärrohstoff/Endprodukt entstehen, der in unterschiedlichen Einsatzgebieten Anwendung finden kann …
Ausbau und das stoffliche Recycling von elastifizierenden Schichten
Der Ausbau einer Elastikschicht (EL) oder Elastischen Tragschicht (ET) erfolgt durch die mechanische Trennung der elastifizierenden Schicht von der gebundenen oder ungebundenen Tragschicht. … Das Recycling kann vor Ort oder dezentral erfolgen.
Im neuen Modul RAL-GZ 943/6 werden Inhalt und Umfang für Ausbau und stoffliches Recycling von Kunststoffbelägen und deren Bestandteilen festgelegt. Der Ausbau eines kompletten Kunststoffbelages erfolgt durch die mechanische Trennung des Kunststoffbelages von der gebundenen Tragschicht. Eine Zwischenlagerung ist nur als Bestandteil eines klar definierten Verarbeitungsprozesses möglich, unter Einhaltung aller Auflagen sowie Berücksichtigung der behördlichen Zulassungen. In dem Regelwerk werden Dieses Teil-Modul definiert die u. a. die Ziel-Recycling-Quote für den Kunststoffbelag ≥ 90 %. Aus dem System muss ein Sekundärrohstoff/Endprodukt entstehen, der/die in unterschiedlichen Einsatzgebieten Anwendung finden kann.
Im neuen Modul RAL-GZ 943/ 7 werden Inhalt und Umfang des Anforderungsprofils an die Filtrierung von Schmutzwasser bei der Reinigung von Kunststoffbelägen festgelegt. Die Qualitätsüberwachung erfolgt im RAL-GZ 943/7 durch unabhängige und akkreditierte Prüflabore. Die unterschiedlichen Verfahren werden im Detail in Leistungsverzeichnissen in der Anlage F beschrieben (Dreh-/Wirbelverfahren mit gleichzeitiger Schmutzwasseraufnahme, Schmutzwassereinleitung in eine mobile Filtrationsanlage, fachgerechte Aufnahme und Entsorgung des Filtergutes, Bewertung des Filtrationssystems durch Schmutzwasserprobenvergleich vor und nach der Filterung und Umweltverträglichkeitsprüfung).
Die Gütegemeinschaft hofft mit den bisherigen Mitgliedern des Moduls RAL-GZ 944/8 Interessenten für die erweiterten Module zu gewinnen. (Sportplatzwelt, 02.04.2026)
Folgende Unternehmen sind Mitglieder der Gütegemeinschaft und stellen sich erfolgreich den Anforderungen der RAL-GZ 944/8
FormaTurf GmbH, www.formaturf.com
KRB Sportboden-Recycling GmbH, www.krb-group.de
PR Recycling GmbH, www.pr-recycling.com/de
Die Voruntersuchungen können von den Unternehmen der Fremdüberwachung geleistet werden
ISP GmbH – Institut für Sportstättenprüfung, www.isp-germany.com
LLS Labor Lehmacher | Schneider GmbH & Co. KG, www.labor-lehmacher.de
Literatur
Kunststoffbeläge in Sportfreianlagen, Gütesicherung RAL-GZ 943, Ausgabe Oktober 2025
Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen, Gütesicherung RAL-GZ 944, Ausgabe Oktober 2025
Bestellanschrift: DIN Media GmbH, E-Mail: kundenservice@dinmedia.de, Internet: www.dinmedia.de
Für weitergehende Fragen steht zur Verfügung:
RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und
Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V.
Wolfgang Hillmann, Obmann
obmann@ral-ggk.eu
- Firmenhomepage: RAL Gütegemeinschaft Kunststoffbeläge und Kunststoffrasensysteme in Sportfreianlagen e.V.




