Karlsruher Stadion-Streit: Stadt geht in Berufung
Im September hatte das Landgericht Karlsruhe ein Urteil im Streit zwischen dem Karlsruher SC und der Stadt Karlsruhe über den Neubau des Wildparkstadions gefällt. Nun geht die Stadt Karlsruhe in Berufung.
Wie die Badischen Neusten Nachrichten berichten, geht die Stadt Karlsruhe im Detail gegen das Urteil in Berufung, dass sich mit der vom Verein geforderten Einsicht in den Totalunternehmervertrag zwischen der Stadt und dem Bauunternehmen BAM Sports beschäftigt. Im Zuge der Berufung möchte die Stadt außerdem gegen das Urteil in Berufung, dass die Stadt zur Übernahme von Umplanungskosten verpflichtet.
Besonders die Einsicht in den Totalunternehmervertrag scheint die Stadt zu stören. Die Stadt könne das Urteil so nicht akzeptieren. Im Entwicklungsvertrag würden Informationspflichten, aber keine Herausgabepflichten stehen, wird Dr. Frank Mentrup, Oberbürgermeister von Karlsruhe in den BNN zitiert.
Der Entschluss in Berufung gegen das Urteil zu gehen, wurde laut dem Oberbürgermeister am vergangenen Montag im Zusammenhang mit dem Verhalten des Zweitligisten gefasst. Demnach habe der Verein die Stadt am Montag nach guten Gesprächen auf der Arbeitsebene ultimativ aufgefordert, die Verträge herauszugeben. Mentrup betont, dass „alles mit demselben Grundmisstrauen“ weitergehen würde und, dass die Stadt „die Fertigstellung des Projekts vor dem späteren Nutzer schützen“ müsse.
Bei der Mitgliederversammlung des Zweitligisten am Samstag hatte Ingo Wellenreuther, Präsident des Karlsruher SC noch bekräftigt, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt nach den Urteilen des Landgerichts gut angelaufen sei.
Auf den Beschluss der Stadt Karlsruhe nun in Berufung zu gehen, reagierte der Präsident bestürzt. Die Stadt habe 14 Tage lang nicht auf das Urteil reagiert und 14 Tage lang die Gutmütigkeit des Vereins ausgenutzt, wird Wellenreuther in den BNN zitiert. Da die Stadt Karlsruhe den Richterspruch nicht umgesetzt habe, sah sich der Verein am Montag dazu veranlasst, die Umsetzung mittels der Zivilprozessordnung (also Ordnungsgelder oder gar Ordnungshaft) einzufordern.
Außerdem bedauerte Wellenreuther, dass es seitens der Stadt kein Gespräch bezüglich der Urteilsumsetzung gegeben habe. Der am Samstag wieder gewählte Präsident frage sich mittlerweile, was so „Fürchterliches“ in den Verträgen mit dem Bauunternehmen stehe.
Der Bau des neuen Wildparkstadions für den Karlsruher SC sollte ursprünglich im Dezember beginnen, was die Berufung gegen das Urteil letztendlich für Auswirkungen auf den Bauablauf hat, ist noch unklar. (Stadionwelt, 16.10.2019)