Karlsruher Stadion-Streit vor dem Landgericht

Der Streit zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Karlsruher SC rund um den Neubau des Wildparkstadions ging am Montag vor das Landgericht Karlsruhe. Der Verein hatte vier einstweilige Verfügungen beantragt.

Am Freitag hatte die Stadt Karlsruhe zu einer spontanen Pressekonferenz geladen, in der sie ihre Standpunkte bezüglich der einstweiligen Verfügungen darstellte.

Frank Mentrup, Oberbürgermeister von Karlsruhe beklagte dabei besonders die Kommunikation zwischen Verein und Stadt in den vergangenen Wochen und Monaten.

Bei den einstweiligen Verfügungen geht es konkret um folgende Punkte:

  1. Der KSC fordert Einsicht in den Totalunternehmervertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Bauunternehmen, um Nachtragsangebote des Totalunternehmers, die von KSC bezahlt werden sollen zu prüfen.
  2. Unterschiedliche Interpretationen von vertraglichen Vereinbarungen
  3. Die Umsetzung des vom Verein entwickelten Gastronomiekonzepts
  4. Den Wegfall von Stützen im Businessbereich

Der KSC und die Stadt standen am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe.
Der KSC und die Stadt standen am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe. Bild: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark/Stadt Karlsruhe

Im Rahmen der Verhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe bezeichnete Ingo Wellenreuther, Präsident des Karlsruher SC, die Entscheidung des Vereins vor Gericht zu gehen als „Notwehr“. Die gegenseitigen Informationspflichten seien von der Stadt „seit Monaten mit Füßen getreten“ worden.

Dennoch zeigte der KSC sich bereit dazu, die Kosten, die durch die Ergänzungsvereinbarungen der Sonderleistungen anfallen, zu zahlen. Man wolle allerdings vorher wissen, welche Kosten für welche Baumaßnahmen anfallen würden. Um das zu gewähren, benötige man jedoch Einsicht in den Totalunternehmervertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und dem Bauunternehmen.

Was den Bau der Stützen im Businessbereich des Wildparkstadions anbelangt, stellte die Stadt Karlsruhe am Montag Alternativen vor. Einer dieser Alternativvorschläge würde den Wegfall zweier Stützen und die Verschiebung der Bühne nach vorne vorsehen. Ein kompletter Wegfall der Stützen im Businessbereich wäre jedoch kostenintensiv und bei jetziger Konstruktion nicht sinnvoll.

Vor dem Hintergrund der vorgestellten Alternativen will man seitens der Stadt nochmal das Gespräch suchen, teilt der Anwalt der Stadt mit. „Man muss eine Lösung suchen, bei welcher entweder der finanzielle Rahmen eingehalten wird oder man muss irgendwo Abstriche machen.“

Von Vereinsseite aus wünscht man sich sowohl mehr als auch regelmäßigere Informationen. „Der KSC will vernünftig informiert werden, das war ein halbes Jahr nicht der Fall.“ Ein „wir werden miteinander sprechen“ sei zu wenig und inhaltlich zu dünn reagiert KSC-Anwalt Jahn.

Ingo Wellenreuther signalisierte Bereitschaft beim Thema der Stützen im Businessbereich. „Wir sind bereit, von 48 auf 44 Stützen zurückzugehen.“ Das sei das „Maximalangebot“ des KSC, der sich auch dazu bereit erklärte, einen Teil der Kosten zu übernehmen, die bei der Tragwerksplanung entstehen könnten. Diese würden sich wohl auf rund eine Millionen Euro belaufen.

Beim Punkt bezüglich des vom Karlsruher SC ausgearbeiteten Gastronomiekonzepts sahen sich die beiden Parteien mit Irritationen auf der Richterbank konfrontiert. Das Hauptproblem in dem Punkt sei demnach, dass Stadt und Verein einfach nicht übereingekommen wären und das Problem nicht lösen konnten. Manchmal könne man „nur den Kopf schütteln“. Das sei „sowas von unnötig“ gewesen, hieß es von der Richterbank.

Die Verhandlung am Montag vor dem Landgericht Karlsruhe führte zu keinem Ergebnis. Das Urteil im Karlsruher Stadion-Streit soll am 27. September um 15 Uhr gefällt werden.

In einer Pressemeldung des KSC heißt es dennoch, dass das Gericht feststellte, dass die bisherige Einbindung des Vereins in das Stadionprojekt „bei weitem nicht ausreichend genug“ sei. Weiter heißt es: „Der Verein werde nicht mit ausreichend mit relevanten Informationen versorgt, zudem seien dem KSC wichtige Unterlagen zu relevanten Entscheidungspunkten vorenthalten worden.“ (Stadionwelt, 23.09.2019)

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