1. FC Köln gewinnt beim Bundesverwaltungsgericht

Der 1. FC Köln ist dem Ausbau seines Trainingszentrums am Geißbockheim einen Schritt nähergekommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein vorheriges Urteil aufgehoben, sodass die Sache neu verhandelt werden muss.

Jahrelang hat den Fußball-Bundesligen 1. FC Köln die Standortfrage beschäftigt. Während es der Wunsch des Clubs ist, weiterhin am jetzigen Standort – dem Geißbockheim – zu bleiben, sah die favorisierte Lösung der Stadt Köln einen Umzug nach Köln-Marsdorf um. Zuletzt ließ der Club aber verlauten, dass er definitiv am Geißbockheim bleiben werde, da ein Umzug nach Marsdorf aufgrund der nicht hinreichenden finanzwirtschaftlichen kommunalen Unterstützung nicht in Frage komme.

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