Wissenswertes zur Trinkwasserhygiene

Die Trinkwasserverordnung definiert Trinkwasser als „Wasser, das, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist: Körperpflege und -reinigung, Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen. In Sport- und Versammlungsstätten sind somit die Sanitärbereiche, Waschbecken und gastronomischen Einrichtungen entsprechend zu behandeln.

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Die Trinkwasserverordnung – TrinkwV (online jederzeit einsehbar unter www.DVGW.de) definiert alle Begriffe zum Thema und enthält die Vorschriften rund um das Trinkwasser, so auch die Anzeige- und Untersuchungspflichten.

Für die technischen Anlagen gilt europaweit die Normenreihe DIN EN 806 mit den Teilen 1 bis 5. Parallel hat die bewährte DIN 1988 (mit einer neuen Nummerierung von 100 bis 600 weiterhin Bestand. Zusätzlich sind seitens der Fachplaner, Handwerksbetriebe und Betreiber Normen und Regeln zu beachten, die für Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen gelten, so etwa die DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers“, die DVGW Arbeitsblätter W 551, W 553 und W 557 oder auch die gemeinsame VDI/DVGW Richtlinie 6023.

Für die Einrichtung von Sanitärräumen sind diverse Vorschriften zu beachten, so u. a. die der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Schulen mit Vorschrift 81, § 20, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.1 sowie für Stadien in DFL- , UEFA- und FIFA-Wettbewerben Bestimmungen gemäß der jeweiligen Durführungsbestimmungen.

Zum „bestimmungsmäßigen Betrieb" von Trinkwasseranlagen gehört, dass diese regelmäßig genutzt werden. Stagnationswasser muss vor allen Dingen wegen der Legionellengefahr unbedingt vermieden werden. Ab ca. 4 Stunden Stillstand soll Wasser aus der Leitung nicht mehr für den Verzehr oder den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden. Dass das Stagnationswasser ausgespült ist, lässt sich anhand der Temperatur ermitteln: Fließt frisches Wasser nach, ist dieses in aller Regel gleichbleibend kühler. Das Trinkwasser kalt sollte eine Temperatur von 25 °C nicht überschreiten; die Temperatur des erwärmten Trinkwassers sollte an keiner Stelle im Leitungssystem geringer als 55 °C sein. Da sich Legionellen insbesondere über fein zerstäubtes Wasser (Aerosol) verbreiten und erst auf diesem Weg zur Gefahr werden, ist insbesondere die Infektionsgefahr in Duschräumen hoch.

Eine Trinkwasser-Anlage bzw. Teile dieser befindet sich nach 72 Stunden Stillstand des Wassers nicht mehr im „bestimmungsmäßigen Betrieb". Es muss daher manuell oder automatisiert dafür gesorgt werden dass das Wasser regelmäßig zirkuliert.

Laut Trinkwasserverordnung ist für die gesamte Trinkwasser-Installation (Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nr. 2 Buchstabe e) (Planung, Bau und Betrieb) der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) der Wasserversorgungsanlage verantwortlich. Der Betreiber einer Anlage steht unter der Beweislast, „nach den anerkannten Regeln der Technik“ alles zu unternehmen, um seinen Pflichten zur Trinkwasserhygiene nachzukommen.

Bezüglich der betreiberseitig einzuhaltenden Wartungsintervalle sind in der DIN EN 806-5 Empfehlungen zu finden (Tabelle Anhang A: Empfohlene Häufigkeit für die Inspektion und wartung von Bauteilen für Trinkwasser-Installationen). Zwischen keiner der Maßnahmen liegen kürzere Intervalle als 6 Monate.

Gemäß Trinkwasserverordnung besteht beim Betrieb von Wasserverordnungseinrichtungen eine Anzeigepflicht und Untersuchungspflicht gegenüber dem jeweiligen Gesundheitsamt.