Sind Public Viewings zur UEFA EURO 2024 lizenzpflichtig?
Ein Beitrag von Fabian Reinholz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Paul Zschommler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, bei Härting Rechtsanwälte zu den Pflichten rund um die Ausrichtung von Public Viewings bei der UEFA EURO 2024.
Die Frage nach der Lizenzpflicht von Public Viewings stellte sich in Deutschland erstmals im Jahr 2006, als die Fußball-Weltmeisterschaft im eigenen Land ausgetragen wurde. Immer, wenn große Sportereignisse anstehen, bekommt das Public Viewing seitdem seine Bühne. In wenigen Monaten findet die Europameisterschaft in Deutschland statt. Für alle Betreiber solcher Public Viewings ist die öffentliche Übertragung von Sportevents ein mehr oder weniger lukratives Geschäft. Gaststätten kurbeln damit den Getränkeabsatz an, Kinos oder Firmen dient es zur Kundenbindung und größere Eventlocations ziehen das Public Viewing gemeinsam mit Sponsoren und Partnern groß auf. Wenn es nach der UEFA geht, ist die Art der wirtschaftlichen Aufmachung des Public Viewings entscheidend für die Frage, ob solche Events lizenz- und kostenpflichtig sind oder nicht. Dem ist nicht zuzustimmen, denn die Gesetzeslage hat sich seit 2006 nicht geändert.
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