DFB erlaubt Rückenwerbung in 3. Liga
Ab der kommenden Spielzeit ist es den Mannschaften aus der 3. Liga erlaubt, auf der Trikotrückseite Werbung zu platzieren. Das gab der DFB nach der Sitzung des Spielausschusses offiziell bekannt. Es gibt aber klare Vorgaben.
Wie der DFB auf seiner Website vermeldet, folgt diese Entscheidung „dem ausdrücklichen Wunsch“ der Mannschaften. Die Werbemöglichkeiten folgen aber klaren Vorgaben: „Die Werbefläche ist unter der Spielernummer mit einem Mindestabstand von zwei Zentimetern zu platzieren, muss freigestellt und ohne Hintergrund auf das Trikot angebracht werden. Sie muss einfarbig sein und die Farbe der Rückennummer sowie des Spielernamens haben. Die Gesamtgröße der Werbung darf maximal 200 Quadratzentimeter haben und die Höhe von 7,5 Zentimetern nicht überschreiten“, so der DFB.
„Wir wissen um die Bedeutung des Trikots und vor allem der Vereinsfarben für Fans“, wird Tom Eilers, der Vorsitzende des Ausschusses 3. Liga, auf der DFB-Homepage zitiert. „Diesen Aspekt haben wir im Ausschuss 3. Liga ausführlich diskutiert. Es war unsere Aufgabe, die wirtschaftlichen Interessen der Klubs und fankulturelle Interessen in die Meinungsbildung einzubeziehen und bestenfalls in Einklang zu bringen. Am Ende haben wir uns für eine Erlaubnis der Rückenwerbung ausgesprochen, aber gleichzeitig einen engen Rahmen gesteckt, wie diese aussehen darf. Das Umsetzungsdesign ist so gewählt, dass ein Rückenpartner das Gesamtbild nicht stört Wir hoffen, dass uns damit ein guter Kompromiss gelungen ist.“
Sollte ein Club die Werbefläche nicht aktivieren, gelten die sonstigen Regelungen zur Trikotgestaltung. (Stadionwelt, 12.02.2021)