Schweiz: Veranstaltungsbranche appelliert an Politik

In einer Stellungnahme appellierte die Veranstaltungsbranche in der Schweiz zuletzt an Bundesrat, Bundesämter und kantonale Regierungen zur sofortigen Umsetzung der Härtefall-Maßnahmen für Unternehmen und Schausteller.

Steht die Veranstaltungsbranche in der Schweiz vor dem Kollaps?
Steht die Veranstaltungsbranche in der Schweiz vor dem Kollaps? Bild: Stadionwelt

Zu den Inhalten der Stellungnahme:

1. Ausgangslage

Mit der Verabschiedung des COVID-19-Gesetzes in der Herbstsession wurde vom Parlament innert Kürze eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welches das Überleben vieler Unternehmen der Schweizer Veranstaltungsbranche sichern soll und kann. Nun müssen die Details in Verordnungen geklärt werden. Dies erfolgt im Zusammenspiel von Bund mit den zuständigen kantonalen Konferenzen. Die Arbeiten dazu laufen und sollen gemäß Verlautbarungen im November oder Dezember 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich der richtige Weg, aber für diese COVID-19-Verordnung ist dieser Prozess zu langsam und führt zu erheblichen Verzögerungen.

2. Die Unternehmen haben keine Zeit mehr. Sie benötigen die Unterstützung jetzt.

Die unzähligen Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Event- und Schaustellerbranchebrauchen jetzt sofort finanzielle Unterstützung, weil die finanziellen Mittel auszugehen drohen. Gemäß einer Umfrage vom Branchenverband EXPO EVENT im September 2020, rechnen rund 50% der befragten Unternehmen damit, dass ohne zeitnahe finanzielle Unterstützung ein Konkursverfahren eröffnet werden muss. Damit würde die ganze bisherige Hilfe (COVID-19-Kredite, Kurzarbeitsentschädigungen/EO) nutzlos und das verfolgte Ziel (Arbeitsplätze und Know-how in der Branche zu erhalten) aus den Augen verloren. Die erneut steigenden Fallzahlen und die einhergehende Berichterstattung zu COVID-19, haben weitere der im 2020 noch geplanten Veranstaltungen genötigt abzusagen oder erneut zu verschieben. Somit fehlen auch diese kleinen Erträge, welche dazu beigetragen hätten, einen Teil der laufenden Kosten zu finanzieren.

3. Lösungsansätze und Forderungen zur raschen Umsetzung der Härtefall-Maßnahmen

Unter diesen Voraussetzungen appellieren die unterzeichnenden Verbände und deren Mitglieder an Bund und Kantone, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, welche diese zeitliche Dringlichkeit berücksichtigen.

3.1. Praktischer und unkonventioneller Ansatz zur Auszahlung von Soforthilfe für Härtefälle noch im Herbst 2020

Analog dem Vorgehen bei den COVID-19-Krediten, welche innert weniger Tagen zustande gekommen ist, soll ein Verfahren für die Ausrichtung von Härtefall-Maßnahmen entwickelt werden, welches der Dringlichkeit des Anliegens gerecht wird à Nutzung der Erfahrung und Abwicklung über das verwaltungsinterne Tool EasyGov.

3.2. Vorleistungspflicht des Bundes: Um den Kantonen die Angst zu nehmen, dass sie jetzt schon finanziell «bluten» müssen, ist eine Vorleistungspflicht des Bundes anzustreben.

Vorleistungspflicht bedeutet, dass der Bund vorerst aus seiner eigenen Schatulle die ganzen Härtefall-Maßnahmen finanziert. Erst in einem zweiten Schritt soll über einen Mechanismus nachgedacht werden, wie die Kantone ihren hälftigen Anteil begleichen sollen oder wie er unter Umständen verrechnet werden kann.

3.3. Kantonsübergreifende, einheitliche Kriterien und Verfahren zur Beurteilung und Zulassung für die Auszahlung von Härtefall-Maßnahmen

Es ist ein einfaches und einheitlich gehandhabtes Evaluationsverfahren für die Bestimmung von Härtefällen einzuführen. Vorstellen kann man sich z.B. eine Formel wie folgt: Auf der Differenz des aktuellen Jahresumsatzes zum durchschnittlichen Nettoumsatz der letzten drei Jahre kann die Branche 20% finanzielle Hilfeleistung beantragen. Ebenso ist ein Bemessungsvorschlag für Jungunternehmen zu definieren, welche noch nicht über drei Jahre existieren.

Wie es der Name sagt, sprechen wir von Härtefall-Maßnahmen. Diese sind per se dringend und überlebenswichtig. Gelder über Härtefall-Maßnahmen ausschütten zu wollen, wenn die Unternehmen bereits im Konkursverfahren sind, ist schizophren, nachdem das Parlament in einer Parforce-Leistung die Gesetzesgrundlage dafür geschaffen hat. Die Hütte der Unternehmen brennt jetzt. Hilfeleistung ist sofort angesagt.

Die Verbände der Veranstaltungsbranche umfassen 1.250 Mitglieder, 23.000 Mitarbeiter, 40.000 freiwillige Helfende und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von ca. 3 Mrd. CHF. Ohne finanzielle Unterstützung droht unzähligen Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Event- und Schaustellerbranche ab Spätherbst 2020 eine Konkurswelle mit Verlust von vielen Arbeitsplätzen. (Stadionwelt, 23.10.2020)

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