Steuersenkung: Entlastung für die Eventbranche?
In einem Gastbeitrag erläutert Fabian Reinholz, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei HÄRTING Rechtsanwälte, die Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf die Event- und Veranstaltungsbranche.
Angesichts der teils verheerenden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie hat sich der Koalitionsausschuss (dies ist ein Gremium bestehend aus führenden Personen der Regierungskoalition auf Bund- und Länderebene) jüngst auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket in einem Umfang von 130 Mrd. Euro verständigt. Ziel der konjunkturfördernden Maßnahmen ist es, Unternehmen zu stabilisieren, Arbeitsplätze zu sichern und die Wirtschaft aus der Talfahrt zu befreien.
Beschlossen wurde unter anderem, den regulären Umsatzsteuersatz vorübergehend, nämlich im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020, von derzeit 19 % auf 16 % zu reduzieren. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird im selben Zeitraum von 7 % auf 5 % reduziert. Die Bestimmungen treten zum 1. Juli 2020 in Kraft.
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